Info zur Prüfung einer möglichen Erhöhung des Stadtanteils an allgemeinen Erschließungskosten – Bericht aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen vom 19.01.2022

Nicht zuletzt auf (Mit-)Antrag der SPD-Fraktion war die Stadtverwaltung gefordert, die Auswirkungen einer erhöhten Kostenbeteiligung der Stadt beim Straßenausbau zur Reduzierung eines privaten Anliegeranteiles zu prüfen.

Grundsätzlich ist eine Änderung der Erschließungsbeitragssatzung rechtens und möglich, jedoch sind haushaltstechnische Belange an die generelle Ertragskraft der Stadt KW zu stellen. Um es abzukürzen: eine Änderung der Beitragssatzung erscheint nicht sinnvoll, da bei den ca. anstehenden 140 Bauvorhaben für KW gemäß der abgestimmten „Liste über die Rang- und Reihenfolge des Straßenbaus“ (Stand 31.12.2020) eine Verringerung des unmittelbaren Anliegeranteiles von 90% auf 50% jährlich nur drei „Sandpisten“ ordentlich erschließbar wären. Die wohl letzte Maßnahme wäre dann in 46 Jahren realisiert.

Unsere Anerkennung für die Ausführlichkeit und Schlüssigkeit der hierzu erstellten Information seitens der Verwaltung. Wer hier ins Detail gehen möchte, kann sich die komplette Information auf der Webseite der Stadt anschauen und nachfolgenden Link kopieren: SessionNet | Information zum Prüfauftrag Erschließungsbeitragssatzung (Beschluss 10-21-066) (krz.de)

Außerdem wurde dem Ausschuss die Satzung zum Umgang mit den Ortsteilbudgets zur Abstimmung vorgelegt.

Die Ausschussmitglieder empfahlen der Richtlinie im Stadtparlament zuzustimmen, vorbehaltlich einiger Vorabprüfungen und einer späteren 12 monatigen Evaluierung der Praxistauglichkeit.

Darüber hinaus informierte die Stadtverwaltung über einen gegebenenfalls notwendigen Nachtragshaushalt aufgrund der eventuell kurzfristig anstehenden Maßnahmen der provisorischen Errichtung eines weiteren Verwaltungsbaues an der Scheederstraße.

Ferner beschäftigt sich aktuell die Kämmerei mit den Haushaltsresten aus 2021 und will kurzfristig bis Ende Februar hierüber mit konkreten Zahlen berichten.

Neben Haushaltsplanung, Controlling und Wirtschaft möchte sich der Ausschuss demnächst mit den Konsequenzen aus Erbbauverträgen der Stadt für die zukünftigen Haushaltsplanungen beschäftigen, da offensichtlich für eventuelle „Heimfälle“ durch Rückgaben von Erbpacht-Grundstücken Risiko-Rückstellungen zu bilden sind.