Wohnbauland, städtische Infrastruktur und Königspark: Konstruktive Tagung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

Vor wenigen Tagen fand im Rathaus Königs Wusterhausen der Stadtentwicklungsausschuss statt. Die Tagesordnung war standesgemäß reichhaltig. In der gut gefüllten Einwohnerfragestunde informierten sich die Anwesenden zunächst unter anderem über den Stand der Umsetzung zur Erarbeitung eines gesamtstädtischen Flächennutzungsplans sowie zahlreiche Straßenausbauprogramme.

Große Linien wurden dann vor allem bei den Tagesordnungspunkten zur Vergabe von Wohnbauland nach dem Einheimischenmodell sowie dem Selbstbindungsbeschluss zum Infrastrukturkonzept für die Stadt, mit Horizont 2035, debattiert. Zu den genannten Vorlagen hatte die SPD-Fraktion bereits im Vorfeld umfangreiche Stellungnahmen (Stellungnahmen ansehen) abgegeben. Erstgenannte Vorlage wird nach zahlreichen Hinweisen aus allen Fraktionen von der Verwaltung überarbeitet und im ersten Sitzungszyklus 2024 erneut eingebracht. Auch zum Infrastrukturkonzept folgte ein reger Austausch. Nach intensiver Diskussion mit weiteren Anregungen aus unserer Fraktion wurde die Vorlage mit Hinweisen für die SVV am 27.11. empfohlen.

Mit Spannung wurde der Rahmenvertrag zur städtebaulichen Entwicklung des jüngst viel diskutierten Königsparks erwartet. Hierzu informierte die Verwaltung allerding schon eingangs, dass dieser noch nicht vorläge und die darauf aufbauenden Beschlussfassungen somit auch nicht beraten werden können. Das Gremium verständigte sich daraufhin auf eine Sondersitzung am 17. November.

Im Folgenden wurden die angepasste Friedhofssatzung inklusive Gebühren sowie zahlreiche Straßenausbauprogramme empfohlen. Ausnahme bildete hierbei der Pirolweg in Senzig, der auf Bitten der Anwohnerschaft in das Jahr 2026 verschoben wurde. Nicht gefolgt ist die Mehrheit dem Antrag der FWKW, den Aufstellungsbeschluss für das Quartier am Möllenzugsee in Niederlehme zu ändern. Die Verwaltung empfahl, das Verfahren mit dem wesentlichen Planungsziel der Wohnbaulandentwicklung fortzuführen. Änderungen wären somit im nächsten Beteiligungsschritt der sogenannten „Offenlage“ abzuwägen.