„Der Schlüssel zu einer wirklich gerechten Lösung liegt bei der Landesregierung“
Mit der Nichtzulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) herrscht in Sachen Altanschließer und MAWV rechtliche Klarheit. Der Verband muss die Anschlussbeiträge zwingend zurückzahlen, die auf nicht bestandskräftigen Bescheiden beruhen. Rund 2500 sogenannte Altanschließer haben nun einen Anspruch auf Rückzahlung der erhobenen Beiträge. Diese Entscheidung des OVG hatten die Jusos Dahme-Spreewald bereits Ende 2016 vorhergesagt und aufgrund der schon damals klaren Rechtslage den MAWV zum Handeln aufgefordert. Die Argumentation des Verbandes wurde als „rechtlich abenteuerlich“ beschrieben. Genau so sah […]
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